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Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag - anerkannte Haushaltshilfe nach § 45 SGB XI
Das Waschen und Einräumen der Wäsche ist eine hauswirtschaftliche Leistung, die nach § 45 SGB XI in Anspruch genommen werden kann. Diese Leistungen können von Pflegebedürftigen mit einem anerkannten Pflegegrad ab 1 in Anspruch genommen werden.
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Ich berate Sie gern, telefonisch unter 0152 014 049 68.

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